Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden; eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz.

 

2. Unsere Angebote sind hinsichtlich des Objekts freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

3. Die Objektangaben erfolgen nach Mitteilung des Verkäufers. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.

 

4. Die Vertragsdauer wird bei Alleinaufträgen oder gewöhnlichen Aufträgen mit dem Verkäufer, Vermieter oder Verpächter besonders vereinbart. Unterbleibt eine entsprechende Abrede, dann läuft der Auftrag auf unbestimmte Zeit. Mit Kauf -, Miet- oder Pachtinteressenten wird keine zeitliche Bindung festgelegt.

 

5. Ist ein durch uns nachgewiesenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen seine Vorkenntnis nachzuweisen.

 

6. Wir sind auch berechtigt, für den anderen Teil entgeltlich tätig zu sein.

 

7. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

 

8. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten und unbebauten Objekten für den Verkäufer und Käufer je 3% der Kaufsumme zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietungen und Verpachtungen für den Mieter/Pächter 2 Monatsmieten/-pachten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet- oder Pachtvertrages.

 

9. Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen, desgleichen wenn ein anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt oder ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet. Die Provisionspflicht entfällt ebenfalls nicht, wenn der Vertrag aufgrund unseres Nachweises ohne uns direkt abgeschlossen wird oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.

 

10. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, so muss uns dies unverzüglich unter Angaben des Objekts, der Vertragsschließenden und des Kaufpreises mitgeteilt werden.

 

11. Alle Zahlungen für das Objekt sind vom Käufer, Mieter oder Pächter unmittelbar an den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter bzw. des Beauftragten ( Notar, Treuhänder, o.ä.) zu leisten.

 

12. Mündliche Abmachungen, die diese Konditionen oder einen schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögens ist Singen am Hohentwiel.

 

 

 

Alle Angebote und Tätigkeiten erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir weisen insbesondere auf die dort angegebene Provisionspflicht hin.